Beitragsordnung des Fördervereins der Kita „Heilige Maria Magdalena“ e.V.
Die nachstehend aufgeführte Beitragsordnung ist als Zusatz zum § 4 der Vereinssatzung (aktueller Stand: 27.02.2012) zu verstehen und ist mit dem Vorstand des Vereins einvernehmlich abgestimmt und beschlossen.
§ 1 Mitgliederbeiträge
Der Förderverein der Kita „Heilige Maria Magdalena“ e.V. erhebt Jahresmitgliedsbeiträge, die zum Jahresbeginn (maßgeblich ist das Kalenderjahr) in voller Höhe an den Verein zu entrichten sind.
§ 1.1 Höhe der Mitgliederbeiträge
Der Jahresbetrag errechnet sich aus 12 Monatsbeiträgen in Höhe von je 1,00 €.
Der Jahresbeitrag beträgt somit 12,00 €.
Erfolgt der Eintritt in den Förderverein zur Jahreshälfte (Stichtag: 01.07. des laufenden Jahres), so halbiert sich der Jahresmitgliedsbeitrag. Der nächste Jahresmitgliedsbeitrag wird dann in voller Höhe mit Beginn des nachfolgenden Kalenderjahres fällig.
§ 1.2 Fälligkeit der Mitgliederbeiträge
Der Jahresmitgliedsbetrag wird zum 31.01. des laufenden Kalenderjahres in voller Höhe fällig.
Der Mitgliedsbeitrag ist vollständig auf das Konto des Fördervereins zu entrichten.
Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft.
Bankverbindung
Foerderverein der Kita Hl. Maria Magdalena e.V.
IBAN: DE17 3706 0193 6004 3290 13
BIC: GENODED1PAX
PAX-Bank
§ 2 Spendenbescheinigungen
Der Förderverein ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wenn vom Mitglied gewünscht, kann für die Zahlung des Mitgliederbeitrages eine Spendenbescheinigung vom amtierenden Schatzmeister ausgestellt werden.
§ 3 Zahlungsverzug
Ist ein Mitglied trotz Zahlungserinnerung länger als 12 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand, so ist der Verein berechtigt, das Mitglied ohne Mahnung durch den Vorstand aus der Mitgliederliste zu streichen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 11. Februar 2016